top of page
Pulverbeschichtung Air Color Dresden GmbH
Pulverbeschichtung Air Color Dresden GmbH

Impressum & AGB

AIR COLOR DRESDEN GmbH

PULVERBESCHICHTUNG

​

Am Promigberg 6

01108 Dresden | Deutschland

 

Geschäftsführer: Cindy Meißner
Amtsgericht Dresden | HRB 17776

USt-IdNr. DE 202 785 151
Sitz der Gesellschaft ist Dresden

URHEBERRECHT

 

Copyright AIRCOLOR DRESDEN GmbH. Alle Rechte sind vorbehalten.

Die Inhalte der Website der AIRCOLOR DRESDEN GmbH sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der AIRCOLOR DRESDEN GmbH in keiner Form reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Wir prüfen und aktualisieren die auf unserer Website angebotenen Informationen laufend. Trotz einer sorgfältigen inhaltlichen Kontrolle können sich die auf der Website angebotenen Informationen geändert haben. Daher kann keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden.

 

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Das kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Dieses Urteil wurde revidiert, es gilt jetzt nur noch für ausdrücklich benannte Links.

1. ALLGEMEINES

 

1.1.  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen uns und unseren Geschäftspartnern, im Folgenden Besteller genannt.

 

1.2.  Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäfts- bedingungen, insbesondere abweichende Geschäftsbedingungen unserer Besteller, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

 

1.3.  Alle unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

 

1.4.  Bestellungen und Aufträge bedürfen generell der Schriftform, da bei mündlichen Vereinbarungen eine ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge nicht garantiert werden kann.

 

2. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

2.1. Alle Preise sind freibleibend, es sei denn es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

2.2. Die vereinbarten Preise gelten für den jeweils abgeschlossenen Vertrag zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.3.  Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Abmessungen maßgebend, wenn der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

 

2.4.  Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Versand, insoweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.

 

2.5.  Falls nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum sofort zahlbar.

 

2.6.  Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn wir über das Geld

mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf einem von uns angegebenen Konto verfügen können. Rabatte und Skonti werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist ausgeschlossen, soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.

 

2.7.  Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt freiwillig und erfüllungshalber. Wir können sofortige Barzahlung beanspruchen, wenn erhaltene Wechsel von einer Bank zum Diskont nicht angenommen bzw. nach Diskontierung zurückbelastet werden. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers.

 

2.8.  Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt sowohl uns als auch dem Besteller unbenommen.

 

2.9.  Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen von uns bestrittener Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

 

3. LIEFERUNG / VERPACKUNG

 

3.1.  Wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk.

 

3.2.  Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wir versichern die Ladung auf Kosten des Bestellers, wenn der Besteller dies wünscht.

 

3.3.  Angegebene Lieferzeiten sind für uns verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben.

 

3.4.  Verzögert sich die Lieferung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, z. B. höhere Gewalt, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle unserer Lieferanten, Betriebsunterbrechungen infolge von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand bei uns und unseren Unterlieferanten, verlängert sich die Zeit der Leistungserbringung. Beginn und Ende der Hindernisse teilen wir dem Besteller unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung mehr als vertretbar verzögert, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

 

3.5.  Die gewöhnliche Verpackung ist im Preis enthalten und beschränkt sich auf das Ablegen der Ware auf beigestellte Transportmittel. Für die Ausführung einer transportsicheren Verpackung sind wir berechtigt, einen angemessenen Zuschlag zu erheben. Verpackungsmaterialien werden nur zurückgenommen, insoweit sie wiederverwendbar sind. Es erfolgen keine Gutschriften.

 

3.6.  Leihverpackungen werden dem Besteller leihweise zum Transport der Ware bereitgestellt und sind spätestens drei Wochen nach Auslieferung für uns kostenfrei zurückzusenden.

 

4. GEFAHRÜBERGANG / ENTGEGENNAHME

 

4.1.  Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung der Lieferteile auf den Besteller über, auch dann, wenn wir im Auftrag des Bestellers den Transport der Lieferteile übernommen haben. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

4.2.  Für Transportschwierigkeiten jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

 

5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen auch aus zukünftigen Lieferungen bereits geschlossener Verträge unser Eigentum. Der Besteller ist befugt, über die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

 

5.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, ohne dass uns daraus weitere Verbindlichkeiten entstehen. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

 

5.3. Für den Fall der Veräußerung tritt der Besteller schon jetzt die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe unseres Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.

 

5.4. Kommt der Besteller mit den Zahlungen unserer Forderungen gegen ihn in Verzug, so sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, die Lieferteile aus gegenwärtigen und künftigen Lieferungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten. Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen etwaigem Lieferverzug gegenüber Dritten entsteht daraus nicht.

 

5.5. Der Besteller darf die Lieferteile weder verpfänden noch zur Sicherung an andere übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu unterrichten.

 

5.6. Die Geltendmachung unserer Rechte aus unserem Eigentumsvorbehalt sowie die Pfändung der Lieferteile durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

6. GEWÄHRLEITUNG UND HAFTUNG

 

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

 

6.2. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht

von eigenen Prüfungen und zumutbaren Versuchen.

 

6.3. Um die dem Einsatzzweck der Lieferteile erforderliche Art der Vorbehandlung und des Lackes entsprechend festzulegen hat uns der Besteller bei Auftragserteilung genau über Einsatzzweck

und Einsatzort der Lieferteile zu informieren.

 

6.4. Der Besteller hat die gelieferten Lieferteile bei Eingang

unverzüglich auf erkennbare Fehler und Vollständigkeit zu

überprüfen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

 

6.5. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind uns sofort nach ihrer

Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

 

6.6. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach

unserer Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Vergütungsanspruchs (Minderung).

 

6.7. Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt voraus, dass die Lieferteile in einem beschichtungsfähigen Zustand beigestellt und für den uns angegebenen Verwendungszweck eingesetzt werden. Vorbeschichtete Materialien sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

6.8. Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn wir einen Gewährleistungsmangel anerkannt haben, oder wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Andernfalls sind sie ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. ERFÜLLUNGSORT / GERICHTSTAND

 

7.1. Erfüllungsort für die Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens in Dresden.

 

7.2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz unseres Unternehmens in Dresden zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. 

bottom of page